H&L Project: CE-Beratung / Konformitätsbewertung

Sie benötigen eine CE-Erklärung für eine Maschine?

Dann sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir erstellen Ihnen alle erforderlichen Dokumente rund um die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine.

Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit Ihnen besonders wichtig und in vielen Fällen auch notwendig.
Jedoch nicht nur Maschinen benötigen eine CE-Erklärung nach der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG. Auch Erweiterungen, wechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, etc. müssen diesen Nachweis haben.

Aufgabe ist es, die Verwendungsgrenzen der Maschine zu definieren, alle gängigen Normen zu kennen und zu berücksichtigen und eine Risikobeurteilung durchzuführen. Sehr häufig steht dies in Verbindung mit einer Bewertung nach Niederspannungs-RL und EMVRL.

Gern unterstützen wir Sie und beantworten Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema.

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Für den Hersteller von Maschinen gilt:

Er ist verantwortlich für die Erstellung und den Nachweis der CE-Kennzeichnung!

Wenn Sie Maschinen herstellen bzw. dies planen, ist es von Vorteil, sich im Vorfeld mit den geltenden Regularien auseinanderzusetzen.
Schon bei der Entwicklung der Maschine sollten Sie die Rahmenbedingungen aus Normen und insbesondere der Maschinenrichtlinie (ab 2027 gilt die Maschinenverordnung 2023/1230) berücksichtigen. Damit ersparen Sie sich u.U. eine aufwendige Anpassung des Konformitätsnachweises.

Des Weiteren gilt zu bedenken nur CE-gekennzeichnete Komponenten in Ihrer Maschine zu verbauen. Damit erhöhen Sie die Effizienz des Konformitätsprozesses und sparen viel Zeit.

Auch eine korrekte Bedienungsanleitung ist ein wichtiger Bestandteil der Konformitätsprozesses. Sie ist in der jeweiligen Landessprache zu erstellen.

Auch wenn Sie als Hersteller nicht der Inverkehrbringer einer Maschine sind, ist es ratsam, aus Wettbewerbsgründen, nur Maschinen mit abgeschlossener CE-Kennzeichnung anzubieten.

Als Experten helfen wir Ihnen gerne, die notwendigen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, welche die Produktanalyse, die Risikobeurteilung, das Typenschild und die abschließende Konformitätserklärung umfassen, zu erstellen.

Dazu gehört auch die Erstellung einer Betriebsanleitung bzw. die Prüfung Ihrer Betriebsanleitung auf Konformität.